Buchungsbedingungen
Almhütte Schliersee Amelie und Wolfgang Greipl (Vermieter)
1. Abschluss des Mietvertrags
Mit der Buchung oder dem Buchungswunsch erteilt der Gast dem Vermieter verbindlich den Auftrag zum Abschluss des Mietvertrags.
Der Mietvertrag wird für beide Seiten verbindlich, nachdem der Vermieter dem Gast die Buchung mit Preis, Anreise- und Abreisedatum schriftlich bestätigt hat. Mit dem Eingang der
Buchungsbestätigung hat der Gast eine Anzahlung zu leisten (Betrag, Zahlungsziel und Kontoverbindung - siehe Buchungsbestätigung). Sollte diese Anzahlung nicht eingehen, behält sich der
Vermieter das Recht vor, die Buchung zu stornieren wodurch die unten genannten Rücktrittsgebühren fällig werden.
Wird in der Buchungsbestätigung keine Anzahlung gefordert, muss eine E-Mail-Empfangsbestätigung erfolgen.
Sollten Sie darin Abweichungen zu Ihrer Buchung oder Ihrem Buchungswunsch feststellen, ist eine sofortige Neuabsprache nötig.
Anreise ab 14.00 Uhr oder nach Absprache möglich.
Abreise bis 10.00 Uhr.
2. Zahlung
Den Gesamtbetrag (abzüglich der geleisteten Anzahlung) bezahlt der Gast wahlweise vorab per Überweisung, bei Anreise, oder bei der Endabrechnung in bar.
3. Rücktritt
Der Gast kann vor Mietbeginn durch schriftliche Erklärung jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird mit Eingang der Erklärung in unserem Haus wirksam.
Es gelten folgende Rücktrittsgebühren:
Hinsichtlich eines Rücktritts bieten wir eine Reiserücktrittsversicherung an.
Die oben genannten Gebühren sind unabhängig von einer Vermietung der Wohnung in den frei gewordenen Tagen unsererseits.
4. Besondere Hinweise
Die Vertragsleistung des Vermieters ergibt sich aus den Angaben in Prospekten, unserer Internetseite sowie Planskizzen. Geringe Abweichungen, auch durch saisonelle Gegebenheiten, sind
möglich.
Die Vertragsleistung des Gastes bestehen in der sorgfältigen und schonenden Benutzung der Ferienwohnungen im Mietzeitraum und in der kompletten Bezahlung der angefallenen Kosten.
Der Vermieter kann dem Gast eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen zu Lasten des Vermieters.
Für im Mietzeitraum entstandene Schäden an Wohnung und Inventar haftet der Gast, auch durch Verursachung Dritter. Dieserlei Schäden sind unverzüglich zu melden.
Das Mitbringen von Tieren ist nicht möglich.
Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.